August 6, 2021

Wir fordern Rückkehr zur Testpflicht ab 50



Die Inzidenzwerte steigen in Flensburg und anderen Regionen Schleswig-Holsteins wieder an. Wir schauen mit Sorge auf das Infektionsgeschehen und fordern das Land dazu auf, in gastronomischen Innenbereichen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 50 eine generelle Pflicht zum Nachweisen eines max. 24 Stunden alten Corona-Tests, einer vollständigen Impfung oder einen Genesenennachweis zu initiieren.

Generell haben wir die Abkehr von dieser flächendeckenden Pflicht in gastronomischen Innenbereichen bedauert. Es war ein gutes Mittel, um Menschen zum Testen zu motivieren und damit mögliche Infizierte schnell zu identizifieren. Jetzt sehen wir, wie die Inzidenzwerte gerade in unserer Stadt wieder ansteigen. Deshalb brauchen wir das Mittel jetzt wieder – gerade in den Regionen mit einer hohen Inzidenz. Wir möchten damit erreichen, dass die Inzidenz wieder sinkt, bevor wir in einen Bereich kommen, in dem wieder über restriktivere Maßnahmen nachgedacht wird. Testen, testen, testen, so lautet die Devise. Das geht nur, wenn die Leute dazu auch einen Grund haben. Die Menge der Betriebe, die das in Flensburg schon freiwillig umsetzen, zeigt, wie sinnvoll diese Maßnahme ist und wie positiv das Echo für diese Maßnahme auch bei den Gastronom*innen ist.“

Leon Bossen

Da sich die Anordnung von Testpflichten auf das Infektionsschutzrecht gründet, ist die Wahrnehmung dieser Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten nach dem GDG zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Das Land müsste eine solche Regelung also initiieren.

Diese Forderung haben wir als Petition an die Landesregierung verschickt. Wir hoffen wirklich, dass keine restriktiveren Maßnahmen initiiert werden müssen – und dass man durch die Reaktivierung dieser Pflicht das Infektionsgeschehen in den Griff bekommt. Den Brief findest du hier:

Weiterhin möchten wir auch alle dazu aufrufen, sich impfen zu lassen! Wer sich impft, schützt sich und andere.



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